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Was können wir für Sie tun?

Firmenkunden

Am Anfang der Beratung steht daher immer eine individuelle Bedarfsanalyse. Auf dieser Basis entwickeln wir dann Lösungsvorschläge zur Absicherung Ihrer unternehmerischen Risiken.

Wir stellen nachfolgend die wichtigsten Versicherungsbereiche in aller Kürze vor.

Haftpflichtversicherungen

Jeder Selbständige haftet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch seine Tätigkeit entsteht. Eine Haftungsobergrenze gibt es nicht. Weil ein kleiner Beratungsfehler oder eine Unachtsamkeit schnell zu gravierenden Folgen führen kann, ist eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Für einige Berufsgruppen, die ein hohes Haftungsrisiko haben, ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung und besonders für Berufsgruppen wichtig, die im Dienstleistungssektor selbständig beratend tätig sind wie beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder Ärzte. Ein Beratungsfehler kann hier zu hohen Vermögensschäden führen, die über eine Berufshaftpflicht nicht gedeckt werden.

Für Entscheidungsträger wie Aufsichtsräte, Vorstände, Beiräte, Geschäftsführer oder leitende Angestellte sollte seitens des Unternehmens zur Absicherung von Vermögensschäden eine Managerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen werden, denn Entscheidungsträger haften in unbegrenzter Höhe im Innen- und Außenverhältnis bei schuldhafter Pflichtverletzung. Wichtig: Die Versicherung sollte eine zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung beinhalten und eine bestenfalls zehnjährige Nachmeldefrist gewähren.

Die Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung sichert Sach- oder Personenschäden ab, die Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern durch die berufliche Tätigkeit von ihnen oder ihren Mitarbeitern entstehen oder durch ihre Produkte verursacht werden. Sie schließt auch eine Reihe von Nebenrisiken mit ein, z.B. Verlust fremder Code-Karten oder Mietsachschäden.

Sachversicherungen

Wenn durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus Schäden an den Ausstattungen der Arbeits-oder Geschäftsräume, an eingelagerten Vorräten und an Waren entstehen, kommt die Geschäftsinhaltsversicherung für die Kosten auf. Sie kann durch eine Allgefahrendeckung erweitert werden, die auch unerwartete Schadenursachen wie Unwetter, Lawinen, Erdbeben oder Überschwemmungen (Elementarschäden) mit einschließt.

Besteht das Inventar in großen Mengen aus Glas, z.B. verspiegelten Wänden, großen Schaufensterflächen oder hochwertigem Sicherheitsglas in Eingangs-oder Innentüren, erstattet die Glasbruchversicherung die Kosten für Lieferung und Montage einer gleichwertigen Scheibe und zahlt auch für eine erforderliche Notverglasung. Wichtig zu wissen: Die Inhaltsversicherung leistet in solchen Fällen in der Regel nicht. Gleiches gilt für Schäden durch Fahrlässigkeit, Fehlbedienung, Sabotage, einfachen Diebstahl oder Kurzschluss an elektronischen oder elektrotechnischen Anlagen. Wenn Ihre Geschäftstätigkeit in starkem Maße z.B. von EDV-Anlagen und Bürotechnik oder teuren Spezialgeräten wie z.B. in der Medizintechnik abhängig ist, sollte eine Elektronikversicherung ergänzt werden.

Ist durch einen Sachschaden die Weiterführung des Betriebes nicht mehr möglich, kann die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) helfen. Sie zahlt zum Beispiel Gehälter, Mieten und andere umsatzunabhängige Betriebskosten und gleicht entgangene Erträge aus.

Nicht verzichten sollte jeder Gewerbetreibende, der gleichzeitig Gebäudeeigentümer ist, auf die Absicherung durch eine Geschäftsgebäudeversicherung. Wasserschäden, Schäden durch Brände, Naturgewalten oder Einbrüche werden bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme bezahlt. Im Ernstfall sichern Sie damit Ihre berufliche Existenz und erhalten den Wert des Unternehmens.

Zu den Sachversicherungen zählen auch eine Vielzahl an Technischen Versicherungen, die speziell auf die Absicherung von technischen Risiken ausgelegt sind. Dazu gehören z.B. die Maschinenversicherung, Photovoltaikanlagenversicherung, Bauleistungsversicherung oder Montageversicherung. Als versichert gelten alle Gefahren von innen und außen, die nicht explizit ausgeschlossen sind.

Vor allem für Unternehmen, die wichtige Firmendaten und sensible Kundendaten digital verwalten, ist eine Cyber-Versicherung sinnvoll. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Angriffen aus dem Internet und deckt auch Schäden ab, die durch unterschiedliche IT-Sicherheitsvorfälle entstehen können wie z.B. Ausgaben für Datenverlust und -wiederherstellung, Erpressung, Anwaltskosten und behördliche Bußgelder.

Weitere Versicherungen

Für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sind Betriebe oft auf einen mittleren oder großen Fuhrpark angewiesen, der vom PKW für Geschäftsführer und Angestellte bis hin zu LKWs oder Spezialfahrzeugen reicht. Es gilt, einen Partner für den Bereich der betrieblichen Kraftfahrtversicherung zu finden, der im Schadenfall optimale Unterstützung bietet. KFZ-Handel und –Handwerk versichern Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut, auf dem Betriebsgrundstück zum Verkauf stehenden Handelsfahrzeuge sowie ein rotes Händlerkennzeichen über eine Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung (empfohlen wird Vollkaskoschutz).

Die Transportversicherung sichert grundsätzlich alle Risiken ab, die während eines Transportes von Waren oder Gütern entstehen. Man unterscheidet zwischen:
Werkverkehrsversicherung: Sie ist für Handels- und Produktionsfirmen geeignet, die einen eigenen Werkverkehr unterhalten, denn sie greift für Güter, die ausschließlich von Mitarbeitern des Unternehmens mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen transportiert werden.
Warentransportversicherung: Hier sind die transportierten Güter unabhängig davon geschützt, ob sie mit eigenen oder fremden Verkehrsmitteln (z.B. auch Bahn, Schiff oder Flugzeug) transportiert werden.
Logistikunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Verkehrshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie greift bei Verlust oder Beschädigung übereigneter Ware und regelt auch Regressansprüche im Falle eines Lieferverzugs bei außerbetrieblichem Güterverkehr. Wer seine Waren einem Logistikunternehmen zum Transport anvertraut, sollte jedoch prüfen, ob die Transportversicherung des Spediteurs ausreichend Sicherheit bietet oder Deckungslücken ggf.  über eine eigene Warentransportversicherung abgedeckt werden sollten.
Wer den An- und Abtransport von Ständen und ausgestellten Produkten sowie die temporäre Lagerung von Produkten während einer Messeveranstaltung absichern möchte, wählt eine spezielle Ausstellungsversicherung.

Bei Rechtsschutzversicherung gibt es eine Vielzahl an Bausteinen, die je nach Bedarf individuell zusammengestellt werden können. Diese sind z.B. Arbeitsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, erweiterter Strafrechtsschutz, Datenrechtsschutz, Internet-Rechtsschutz und andere. Abhängig von den spezifischen Risikofaktoren eines Unternehmens können maßgeschneiderte Lösungen angeboten werden.

Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt die staatliche geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Rente mit steuerlicher Wirksamkeit sowohl für den Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer dar. Das Betriebsrentengesetz (BRSG) schafft die Voraussetzungen für die Einrichtung von Direktversicherungen (mit Entgeltumwandlung), Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Realisierung von Pensions- und Rentenzusagen.

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